Wir
halten
was wir
versprechen
Beratungskompetenz
Für Unternehmer und Unternehmen, für große und kleine Fälle
SeibertLink berät und vertritt in- und ausländische Unternehmen aller Größenklassen (mit einem Schwerpunkt im gehobenen Mittelstand) sowie Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute und berät diese im nationalen und internationalen Gesellschafts-, Handels-, Vertrags- und Steuerrecht sowie spezialisiert in bank- und kapitalmarktrechtlichen Fragen. Hinzu kommt die Beratung von Freiberuflern und vermögenden Privatpersonen in Bezug auf ihre jeweiligen besonderen Bedarfe. Zu unseren typischen Aufgaben zählen deshalb auch die Lösung und langjährige Betreuung von Nachfolge- und Erbschaftsfragen sowie Steuergestaltungen.
| Gewerbliche Unternehmen |
Entsprechend dem Umstand, dass wir seit 3 Jahrzehnten schwerpunktmäßig Unternehmen mit einem Sitz oder einer Anbindung an Baden-Württemberg betreuen, haben wir besondere Expertise im Zusammenhang mit Unternehmen aus den Branchen Lebensmittelproduktion, Immobilienwirtschaft, Automobilzulieferung, Maschinenbau und Informationstechnologie. Wir verstehen diese Unternehmen und ihr Geschäft und beraten sie in allen handels-, gesellschafts-, arbeits-, vertrags- und steuerrechtlichen Fragen während ihres gesamten Lebenszyklus von der Gründung bis zum Verkauf oder der Liquidation.
| FAMILIENUNTERNEHMEN SOWIE DEREN INHABER |
Familienunternehmen und Unternehmerfamilien beschäftigen die Themen Unternehmen, Vermögen und Familie. Wir beraten Sie ganzheitlich in allen wesentlichen rechtlichen, steuerlichen und persönlichen Belangen.
Die Unternehmens- und private Nachfolgeplanung ist in größeren Unternehmerfamilien ein Dauerthema. Außerdem beraten wir Sie in gesellschaftsrechtlichen und steuerlichen Fragen – von der Buchführung bis zur Gestaltungs- und Strukturberatung.
Neben wirtschaftlichen Fragen, wie in allen Unternehmen, stellen sich bei Familienunternehmen häufig Beziehungsfragen, wie in jeder Familie. Diesen zwischenmenschlichen Belangen kann zwar mit rechtlichen Instrumenten begegnet werden. Auch wenn eine solche rechtliche Regelung formal bindet, heißt dies noch lange nicht, dass diese Regelung von allen Unterzeichnern akzeptiert wird. Bei langfristigen Beziehungen, wie in einem Familienunternehmen, ist diese Akzeptanz jedoch besonders wichtig, da sonst schnell Konflikte und Vorbehalte entstehen, die ein förderliches Zusammensein verhindern.
| KONZERNE |
| Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute |
| Vorstände, Geschäftsführer und leitende Angestellte |
Besondere Dienst- und Arbeitsverhältnisse bedürfen individueller Beratung mit spezialisierten Kenntnissen des Arbeitsrechts sowie der angrenzenden Rechtsgebiete des Sozialversicherungs- , Gesellschafts- und Steuerrechts. Wir beraten dabei zur Gestaltung von Verträgen, bei der Anbahnung und im Vorfeld von Trennungen und den sich daraus ergebenden Ansprüchen, Statusfeststellungsverfahren im Hinblick auf die Sozialversicherungspflicht, gesellschaftsrechtlichen Haftungsfragen, D&O-Versicherung und weiteren Fragen, die die Organstellung und das Dienstverhältnis betreffen, etwa zu Mitarbeiterbeteiligung und Tantiemen.
| Vermögende Privatpersonen und Family Offices |
Auch vermögende Privatpersonen haben einen besonderen Beratungsbedarf, sei es bedingt durch ihre unternehmerischen Engagements, sei es bedingt durch besondere Anforderungen im privaten und familiären Bereich im Zusammenhang mit steuerlichen Fragen, Immobilien- und Unternehmenserwerben, Schenkungen, Erbschaften, Nachfolgeregelungen, Eheschließungen, Adoptionen und sonstigen grundlegenden Veränderungen.
| Freiberufler |
| Öffentliche Hand, kommunale Betriebe und Einrichtungen |
Steuerliche Fragen stellen sich auch bei der öffentlichen Hand, etwa im Gemeinnützigkeitsrecht oder zur Umsatzsteuer. Die Abgrenzung des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs von gemeinnützigen Bereichen ist ein zentrales Thema.
| Stiftungen und gemeinnützige Organisationen |
Wir beraten gemeinnützige Organisationen in allen Rechtsformen in gesellschafts- und steuerrechtlichen Fragen, insbesondere der Gemeinnützigkeit. Darüber hinaus beraten wir bei der Wahl der geeigneten Rechtsform sowie der Gründung und Errichtung von Stiftungen, auch von Todes wegen, zu Stiftungssatzungen, der Festlegung des Stiftungszwecks und der Stiftung als Instrument der Vermögens– bzw. Unternehmensnachfolge. Bei Fragen der Regulatorik inklusive gesetzeskonformer Vermögensverwaltung und Vertretung gegenüber Finanzämtern und Aufsichtsbehörden sind wir Ihr Ansprechpartner.
Für jeden MANDATENdas richtige SETTING
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